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Schwalenberger Brauzunft e.V. Zur Pflege der Brautradition von 1661
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Die Zunft
Braugeschichte und Brauergeschichten aus Schwalenberg
Die
frühesten Zeugnisse über Brauen in Schwalenberg stammen von der Burg.
Dort befand sich in der Mitte der Hauptburg ein Back- und Brauhaus, wie
wir es seit dem Mittelalter als typische Einrichtung kennen. Urkundlich
erfahren wir davon, weil es zwischen Lippe und Paderborn im Jahre 1631
darüber zu einem Streit kam. Obwohl die Burg Schwalenberg, wie auch der
Ort selbst, seit der Mitte des 14. Jh. zwischen den Grafen zur Lippe und
dem Bischof von Paderborn aufgeteilt war, begann man für die Gräfin
Maria-Magdalena, nach dem Tod ihres Gemahls, des Grafen Simon VII., mit
der Herrichtung des lippischen Teils der Burg als Witwensitz (Wittum).
Das alte Back- und Brauhaus war 1618 abgerissen worden. Es sollte nun
neu errichtet werden, wobei man einen Platz aussuchte, an dem der
Bischof Miteigentumsrechte besaß. Da der Paderborner Protest gegen den
Bau kein Gehör fand, ließ der Paderborner Amtmann den Bau mit Gewalt
einreißen. Noch im gleichen Jahr endete der Streit durch die Einstellung
jeglicher Bautätigkeit, da der 30-jährige Krieg nun auch
Ostwestfalen-Lippe heimsuchte und schwedische und hessische Truppen das
Hochstift Paderborn besetzten.
Früheste Zeugnisse des Brauens im Ort stammen aus dem Jahr 1661. Der Rat
der Stadt hatte um die Errichtung eines „Brawer Ambtes“ (einer
Brauzunft) nachgesucht, wie dies in anderen lippischen Städten, so z.B.
Lemgo bereits bestand. Am 7. Februar 1661 gewährte der lippische Graf
Hermann Adolph dem Flecken Schwalenberg das erbliche Privileg, eine
Brauzunft einrichten zu dürfen. Die Überwachung oblag fortan dem Rat,
der einen Braumeister einsetzte und dessen Amtseid entgegennahm. Darin
verpflichtete sich der Braumeister darauf zu achten, dass ein jeder
Brauer nicht mehr als ein halbes Fuder Malz verbrauen dürfe und dies nur
nach überlieferten Rezepten. Die Ordnungsgewalt behielt sich der Rat
jedoch selbst vor. So wurde noch im Jahre 1661 der Brauer Diderich
Töllen festgesetzt, nachdem er „die mas Bihr“ für 3 Groschen öffentlich
ausgerufen hatte. Dieser Preis muss wohl deutlich unter dem
vorgeschriebenen Preis gelegen haben. Erst als er 2 Bürgen benennen
konnte, 100 Schilling Strafe entrichtet und geschworen hatte, „selbiges
seine lebtage wieder niemand … wolle … thun“, kam er wieder frei.
Der
Erwerb des Brauamtes (Eintritt in die Zunft) war von Anfang an begehrt
und teuer. So hatte der Brauer für sich und seine Frau 40 Thaler, 4
Schafskäse und 4 Pfund Wachs zu zahlen. Dazu hatte er 2 Tonnen Bier
auszugeben und einen weiteren Thaler für die Kämmerei aufzuwenden.
Wollte er auch seinen Sohn in die Zunft aufgenommen wissen, kam neben 2
Tonnen Bier, 1 Schafskäse und 1 Pfund Wachs noch ein Stuhlkissen dazu!
Vergleichsweise preiswert war da schon die Aufnahme einer Tochter, mit
nur einer Tonne Bier und wieder einem Stuhlkissen.
In
der 1. Hälfte des 18. Jh. scheint das Brauamt verwaist
gewesen zu sein (abgemeldtes Brauambt). Davon spricht jedenfalls
eine Urkunde aus dem Jahr 1751, in der kein geringerer als der
Fürstbischof Clemens-August, der Erbauer von Schloss Augustusburg bei
Brühl, den Schwalenberger „Brauer-Consorten“ das Braurecht zurückgab.
Hierin taucht auch erstmals das Wort Zunft direkt neben Brauamt auf.
Außerdem wird deutlich, dass das Braurecht nur gegen Abgaben, hier „Vier
und Zwanzig“ Mark zu erlangen war.
Zu
Beginn des 19.Jh. erreichte die napoleonische Gesetzgebung auch Lippe.
Dazu gehörte die Verfügung, dass in kleineren Orten nur noch an einem
Ort gebraut werden durfte. Die Brauer reagierten prompt und errichteten
an der kalten Nordseite des Burgbergs ein Brauhaus (heute Neue Torstraße
16), das die Stättenbezeichnung Nr. 53 bekam. Es war durch einen hohen
Hauptraum gekennzeichnet und einen großen, in den Berg getriebenen
Lagerkeller. Ausschank war hier also nicht vorgesehen. Der erfolgte
weiterhin über die örtlichen Gasthäuser und die Zunftgenossen.
Erst
1841 trat Lippe dem Deutschen Zollverein bei, womit zunächst alle
Handelszölle aufgehoben wurden. 1843 gab es dann eine neue lippische
Städteordnung, die „Vier-Haufen-Verfassung“ (Ständeordnung), die die
Macht der Zünfte erstmals deutlich zurückdrängte. Aber noch 1840 war das
Brauamt in Schwalenberg äußerst aktiv. Es stand ihm der Krüger Gausmann
vor, der einen Braumeister beschäftigte. Es wurden 2 Sorten Bier
gebraut, ein süßes, das auch als Würze zu Speisen geeignet sei und ein
Bitteres, welches einen Vergleich mit dem im Falkenkrug bei Detmold
gebrauten Bier nicht zu scheuen brauche. Außerdem stellte in diesem Jahr
der Bürgermeister Schlingmann einen Antrag an die Hochfürstliche
Rentkammer in Detmold, einen neuen Felsenkeller in einer Mergelkuhle, an
der Straße nach Rischenau anlegen zu dürfen. Dieser wurde kurzfristig
genehmigt und noch im gleichen Jahr fertig gestellt. Das zeigt deutlich,
wie sich die Ansprüche an die Bierqualität in dieser Zeit
weiterentwickelt hatten, denn der neue Keller kann nur geringfügig
kälter gewesen sein als der Vorhandene. Dafür war man aber bereit, die
Unannehmlichkeit des Transports um den Burgberg herum auf sich zu
nehmen. 1854 soll in Schwalenberg das Brauamt aufgehoben worden sein.
Tatsächlich dürfte es sich aber nur um eine weitere Kürzung von
Privilegien gehandelt haben. Tatsächlich bedrängten die Brauämter
inzwischen wirtschaftliche Probleme. So wurde 1851 in Lemgo, vom
Magistrat eine Entschädigungsregelung für die Zunftgenossen beschlossen.
In Schwalenberg bekamen die Brauer allerdings noch im Jahre 1865
Weiseholz, was für eine aktive Brautätigkeit spricht.
Die
letzte urkundliche Erwähnung des Brauamtes stammt aus dem Jahre 1875,
als am 9. Dezember das Brauhaus
für 690,- Mark endgültig in private Hände verkauft wurde, mit dem
dahinter liegenden Felsenkeller, wie es ausdrücklich im Kaufvertrag
heißt. Zu dieser Zeit änderten sich die Umstände im Brauereiwesen durch
die aufkommende Industrialisierung, namentlich die „Dampfbierbrauereien“
bereits ganz entscheidend. Biere gleich bleibender Qualität waren nun in
ausreichender Menge und zu günstigen Preisen das ganze Jahr hindurch
erhältlich. Trotzdem wurde in Schwalenberg weiter gebraut. Die jüngsten
Zeugnisse häuslichen Brauens stammen aus den 1920er Jahren.
Zu
diesem Zeitpunkt hatte sich ein anderer Teil der Brautraditionen schon
sein Überleben gesichert. Die Brauer, als alte und stolze Zunft, hatten
ihre eigenen Bekleidungsregeln entwickelt, die sie als Sonntags- und
Festtracht pflegten. Dazu gehörten auch Brauertänze, die den Mitgliedern
dieser Zunft vorbehalten waren. Pastor Alexander Zeiß, der um die
vorletzte Jahrhundertwende die Pfarrstelle in Schwalenberg innehatte,
erkannte schon früh die Bedeutung dieser Traditionen und hielt sie
zusammen mit dem damaligen Amtsmusiker August Röhne fest. So wurde 1912
die Schwalenberger Tanz- und Trachtengruppe gegründet, die heutige
Trachtengilde Schwalenberg e.V., die damit die einzige Brauertracht und
die einzigen Brauertänze im norddeutschen Raum pflegt.
Erst
2004 beginnt die Wiederaufnahme des gemeinschaftlichen, häuslichen
Brauens in Schwalenberg durch eine kleine Initiativgruppe aus dem
Falkenrott der Schwalenberger Schützengesellschaft. Ein Jahr später wird
die Schwalenberger Brauzunft e.V. gegründet und beginnt mit Hilfe der
Stadt Schieder-Schwalenberg, der Bürgerstiftung Schwalenberg, sowie
zahlreicher Sponsoren mit der Errichtung eines Brauhauses „In der Tränke
8“. Die Einweihung wird am 12.05.07 unter Anwesenheit des
Bürgermeisters, des Landrats, des VHDs und zahlreicher Ehrengäste
gefeiert.
Inzwischen wird in vielen lippischen Städten, ebenso wie im benachbarten
Westfalen, an alte Brautraditionen wieder angeknüpft. Schließlich ist
die Region Westfalen, zu der auch Lippe zu rechnen ist, eine der
wichtigen Keimzellen deutscher Brautraditionen.
Aufsatz von Frank Ehlert
nach der Chronik Schwalenbergs, von Das Brauhaus Das Brauhaus ist inzwischen mit den notwendigen technischen Einrichtungen ausgestattet. Der Brauprozeß beginnt mit einer 800 Ltr. Gastherme von dort gelangt das vorgewärmte Brauwasser in 2 elektrisch betriebene Maischekocher, mit 250 und 300 Litern Inhalt. Da diese auf einem 1,5 Meter hohen Podest installiert sind, kann mit Schwerkraft abgeläutert werden. Die Läuterbottiche und das Kühlschiff sind dann einem 3 x 2,5 Meter großen Kühlhaus vorgeschaltet. Dieser technische Bereich wird dann ergänzt durch Lager, Toilette und Aufenthaltsraum.
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