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die Statuten

 
Die Brauordnung

Neben der Satzung soll vor allem die Brauordnung als Leitfaden zur Gestaltung der Vereinsarbeit dienen.

  •   Mitgliedergruppen
    Neben den passiven Mitgliedern, die den Verein allein ideell fördern wollen, gibt es aktive Mitglieder, die mit unterschiedlichen Kenntnissen und unterschiedlicher Intensität am Vereinsleben teilnehmen. Für ihr Auftreten in der Öffentlichkeit erlässt der Verein eine Kleidungsordnung.
    •   Zunftgehilfe/in
      Alle Mitglieder beginnen ihre aktive Vereinsarbeit zunächst als Zunftgehilfe/in. Zunftgehilfen/innen sind insofern solche Mitglieder, die noch über keine besonderen Kenntnisse verfügen.
    •   Zunftgeselle/in
      Wer sich mehrjährig und regelmäßig mit dem Hausbrauen beschäftigt hat und in der Brauzunft oder vor einem Ausbilder des VHD seine Fähigkeiten, einen vollständigen Brauvorgang selbständig durchzuführen unter Beweis gestellt hat, kann vom Vorstand zum/zur Zunftgesellen/in ernannt werden.
      Dies ist durch eine Ernennungs-Urkunde zu bestätigen.
    •   Zunftmeister/in
      Wer neben der zweifelsfreien Fähigkeit, selbständig zu Brauen auch in der Lage ist, in den Fertigkeiten des Brauens auszubilden und überdies öffentliche Brauvorgänge planen, organisieren und überwachen kann und drittens auch im Vereinsleben beständig Verantwortung übernimmt, kann vom Vorstand zum/zur Zunftmeister/in ernannt werden.
      Dies ist durch eine Ernennungsurkunde zu bestätigen.
    •   Zunftobermeister/in
      Grundsätzlich kann zu einem späteren Zeitpunkt auch der Titel eines/einer Zunftobermeisters/in vergeben werden.
      Dazu muss der Verein jedoch zu einem großen Brauverein anwachsen und es müsste sich ein Zunftmeister langjährig in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben.
      Im Gegensatz zum Ehrenmitglied kann dieser Titel auch an tätige Mitglieder verliehen werden.
      Allerdings kann es nur jeweils einen/eine aktive/n Zunftobermeister/in geben.
      Dieser/diese behält nach seinem/ihrem Ausscheiden die Bezeichnung Zunftobermeister/in a.D., unabhängig davon, ob ggf. auch die Ehrenmitgliedschaft vergeben wird.

  •   Braugruppen
    Braugruppen können im gemeinsamen Brauhaus für den Eigenbedarf brauen.
    Eine Braugruppe ist dabei jede Gemeinschaft von Vereinsmitgliedern, ob sie nun dauerhaft besteht, oder sich nur für einen einzigen Brauvorgang bildet.
    Eine Braugruppe muss ihren Brauvorgang beim Vorstand anmelden, der über die Terminvergabe entscheidet.
    Er kann diese Entscheidung nach Maßgaben an einen Beauftragten abtreten.
    Dauerhafte Braugruppen können sich einen Namen geben und eine verantwortliche Person beim Vorstand benennen.
    Verantwortliche Person einer Braugruppe kann stets nur ein/eine Zunftgeselle/in oder Zunftmeister/in sein.

  •   Veranstaltungen
    •   öffentliches Schaubrauen
      Alle Teilnehmer an den öffentlichen Brauveranstaltungen tragen Kleidung nach den Vorgaben der Kleidungsordnung.
      Die Brauveranstaltung wird vom Vorstand vorbereitet und von einem Vorstandsmitglied geleitet.
      Für den Brauvorgang selbst wird ein/eine Zunftmeister/in vom Vorstand als verantwortliche Person benannt.
      Die beiden somit Verantwortlichen üben gemeinsam das Hausrecht aus.
      Ihre Anweisungen ist Folge zu leisten.
    •   Brauen in Braugruppen
      Die Mitglieder haben die Möglichkeit, für eigene, nicht gewerbliche Zwecke Bier zu brauen.
      Dazu schließen sie sich in festen oder wechselnden Gruppen, den Braugruppen zusammen.
      Diese melden sich beim Vorstand an, welcher bei Terminkonflikten über die Vergabe entscheidet.
      Anzumelden sind dabei eine verantwortliche Person, die mindestens Zunftgeselle/in sein muss, namentlich alle Teilnehmer, die zu brauende Biermenge mit dem geplanten Brauprotokoll.
      Materialien werden beim Verein erworben.
      Gefäße können ebenfalls beim Verein ausgeliehen werden.
      Die Leihgebühren, den Wasser- und Energieverbrauch rechnet der Vorstand im Nachhinein ab.
      Die Biersteueranmeldung erfolgt durch den Vorstand.
    •   Ausbildungs- und Probebrauen
      Der Vorstand wird, um neue Rezepte auszuprobieren, im Brauhaus zusätzliche Termine anberaumen.
      Diese werden durch Aushang allen Mitgliedern bekannt gegeben. Somit bietet sich insbesondere für neue Mitglieder die Möglichkeit, eigene, praktische Erfahrungen zu sammeln.
      Außerdem wird der Verein bemüht sein, bei entsprechendem Bedarf, Ausbildungsveranstaltungen durchzuführen.

Brauordnung in der Fassung vom 31.03.2006